Der Gesetzliche Mindestlohn

SEIT EINFÜHRUNG DES GESETZLICHEN MINDESTLOHNES, WIRFT DIESER NOCH BIS HEUTE FRAGEN AUF. HIER EINE KURZE ÜBERSICHT MIT DEN WICHTIGSTEN DINGEN, DIE MAN BEACHTEN SOLLTE

Eine kleine Erhöhung

Der gesetzliche Mindestlohn wurde am 01.Januar 2015 in Deutschland eingeführt. Ab Januar dieses Jahres ist der Bruttostundensatz wie erwartet auf 9,19 Euro gestiegen. Ab dem nächsten Jahr wird ein weiterer Anstieg auf 9,35 Euro brutto erwartet. Eine Erhöhung wird alle zwei Jahre neu festgelegt und gilt auch in der gesamten Gastronomie- und Hotelbranche.

Notwendige Dokumentation

In der schriftlichen Arbeitszeiterfassung des Arbeitsgebers müssen die Anfangs- und Endzeiten, Dauer und Pausen des Arbeitstages festgehalten werden. Selbstverständlich müssen die Angaben der Wahrheit entsprechen. Für alle zukünftigen Kontrollen durch die zuständigen Behörden werden die Lohnzettel und die Auszahlung des Lohnes als Nachweis verwendet. Sowohl der Zoll als auch die Deutsche Rentenversicherung sind für die Einhaltung des Mindestlohnes zuständig.

Aktuelle Situation

Eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) hat ergeben, dass rund 1,8 Millionen Arbeitnehmer weniger verdienen als der garantierte Mindestlohn. Gesetzesverstöße betreffen vor allem Minijobs, ausländische Arbeitnehmer und Kleinunternehmen. Frauen sind stärker betroffen als Männer, ebenso wie Arbeitnehmer aus dem Osten im Vergleich aus denen aus dem Westen Deutschlands. Rechnet man diese 1,8 Millionen unterbezahlten Arbeitnehmer zu den rund 4,4 Millionen Arbeitnehmern hinzu, die keinen gesetzlichen Anspruch auf den garantierten Mindestlohn haben, so zeigt sich, dass es in Deutschland rund 6,7 Millionen Arbeitnehmer gibt, die weniger als 9,19 Euro pro Stunde brutto verdienen.

Hohe Strafen

Zahlt der Arbeitgeber einen niedrigeren Stundensatz als den gesetzlichen, so macht er sich strafbar. Zuerst wird die Summe berechnet, die dem Arbeitnehmer nicht übergeben wurde. Sobald letzteres festgestellt wurde, wird eine Geldstrafe wie folgt umgewandelt: Dieser Betrag wird verdoppelt und hierauf wird ein Zuschlag von 30% erhoben. Gilt der Mindestlohnverstoß als vorsätzlich, wird diese Summe außerdem noch einmal verdoppelt. Die Höhe der Buß-gelder könnte daher recht drastisch ausfallen.

Wer wird freigestellt

Gegenüber den Anspruchsberechtigten des garantierten Mindestlohns hat sich nichts geändert. Einige genaue Kategorien von Arbeitnehmern sind ausgeschlossen. Minderjährige, die noch keine Berufsausbildung abgeschlossen haben, Personen mit einer Ausbildungsdauer von weniger als drei Monaten und Langzeitarbeitslose, denen in den ersten sechs Monaten nach Aufnahme einer neuen Tätigkeit ein niedrigerer Stundensatz gezahlt werden kann (so genannte Probezeit), und Freiwillige. Sie können zu einem niedrigeren Stundensatz bezahlt werden, ohne dass dem Arbeitgeber Strafen auferlegt werden.

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