Geschäfte schließen

Im Falle einer Betriebsaufgabe muss man bestimmte rechtliche Regelungen und Rechtsfolgen beachten. Viele Vorkehrungen müssen getroffen werden, um einen reibungslosen Ablauf gewähren zu können

Was tun

Der Eisdielenbetreiber muss unverzüglich mit seinem Steuerberater den Gewinn bei Einstellung des Betriebs ermitteln. Außerdem muss er Gutachten über sich im Betrieb befindende Wirtschaftsgüter erstellen lassen, um lästige Fragen des Finanzamts zu vermeiden, und schließlich die Steuerabzüge überprüfen.

Steuerliche Aspekte 

Bei einer Betriebsaufgabe muss der Eisdielenbetreiber auf seinen Aufgabegewinn Einkommensteuer zahlen. Der Aufgabegewinn wird durch den Steuerberater ermittelt. Wer das 55. Lebensjahr vollendet hat oder zum Zeitpunkt der Geschäftsaufgabe dauernd berufsunfähig ist, hat recht auf einen Freibetrag in Höhe von 45.000 EUR des Aufgabegewinns. Ferner sollte man sich ein Gutachten über sich im Betrieb befindende Wirtschaftsgüter erstellen lassen, um lästige Rückfragen vom Finanzamt zu vermeiden. Auch Freibeiträge müssen berücksichtigt werden.

Zahlreiche Vorkehrungen
müssen getroffen werden,
um einen reibungslosen Ablauf
zu gewähren

Step by step

Sehr wichtig ist es laufende Verträge zu kündigen, denn in den laufenden Betriebsjahren werden immer wieder neue Miet- und Leasingverträge abgeschlossen, mit unterschiedlichen Laufzeiten. Diese Laufzeiten sollten ineiner Liste erfasst werden. Im Falle der Betriebsaufgabe, sollten die einzelnen Verträge fristgerecht gekündigt werden. Man kann einen Berater hinzubitten, um Fristen nicht zu versäumen. Falls der Betrieb auf einen neuen Eigentümer übertragen wird, können ggf. Miet- oder Leasings Verträge auf den neuen Pächter übertragen werden. Es ist ebenfalls notwendig, einen Überblick über bestehende Verträge zu haben, z.B. Miete, Leasing von Kassen, Firmenversicherungen, Telefonverträge. Es ist auch wichtig, so bald wie möglich einen Termin mit der Versicherungsgesellschaft zu vereinbaren, um zu klären, wann die verschiedenen Verträge gekündigt werden können.

Folgende Schritte 

Gleichzeitig sollten die Lieferanten über die Betriebssaufgabe informiert, Abrechnungen erstellt und ggf. Gutschriften, z. B für Leergut, angefordert und das Geschäftskonto gelöscht werden, sobald die letzten Geschäftsvorgänge stattgefunden haben. Außerdem muss der Postversand so organisiert werden, dass Schlussrechnungen und Geschäftsunterlagen nicht mehr an der alten Adresse eingehen. Schließlich muss die Geschäftstätigkeit bei der Gemeindeverwaltung abgemeldet werden. Außerdem muss der Postversand so organisiert werden, dass Schlussrechnungen und Geschäftsunterlagen nicht mehr an der alten Adresse eingehen. Schließlich muss die Geschäftstätigkeit bei der Gemeindeverwaltung abgemeldet werden.

Francesco Lo Greco ist Berater für Unternehmensgründungen und bei KFW und BAFA als Unternehmensberater registriert. Seine Beratung gilt für das gesamte Bundesgebiet. Zu seinen Aufgaben gehört die Begleitung von Unternehmern im Bereich der Gastronomie und Existenzgründung, aber auch die Unterstützung im laufenden Betrieb.
www.logreco.eu – buero@logreco.eu

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