ES IST MÖGLICH DEN FLÜCHTLINGEN ARBEIT ZU BIETEN

Vanessa Thalhammer - Aktuelles
Wir haben mit Vanessa Thalhammer, Pressesprecherin der Bundesagentur für Arbeit mit Sitz in Nürnberg darüber gesprochen.

DEUTSCHLAND HAT IN DEN LETZTEN BEIDEN JAHREN TAUSENDE VON FLÜCHTLINGEN AUS DEN ACHT NICHTEUROPÄISCHEN ASYLHERKUNFTSLÄNDERN AUSSERHALB DER EU AUFGENOMMEN. EINE CHANCE FÜR ARBEITGEBER, DIE – AUF DER BASIS BESTIMMTER GESETZE – EINE NEUE ARBEITSKRAFT NUTZEN KÖNNEN

Die heutige Situation

Die Ankunft Tausender von Flüchtlingen aus den Kriegsgebieten ist eine Problematik, die seit zwei Jahren die politische Agenda in Deutschland auszeichnet und wird in der kommenden Wahlkampagne eines der heißen Themen in Anbetracht der politischen Wahlen im September darstellen. Welche Auswirkungen hat die Flüchtlingswelle auf den Arbeitsmarkt? Ist es möglich den Flüchtlingen Arbeit zu geben? Grundsätzlich ja. Auch im Gaststättengewerbe können Flüchtlinge zeitlich unbegrenzt eingesetzt werden, wenn sie die vorgesehenen Anforderungen erfüllen. Wir haben mit Vanessa Thalhammer, Pressesprecherin der Bundesagentur für Arbeit mit Sitz in Nürnberg darüber gesprochen.

Deutschland, Land des Willkommens

Die Bilder Tausender Flüchtlinge, hauptsächlich aus Syrien, die in den letzten zwei Jahren nach Deutschland gekommen sind, sind auf der ganzen Welt bekannt. Die Zulassungspolitik der Bundeskanzlerin Angela Merkel hat nicht nur in Deutschland, sondern in der ganzen Europäischen Gemeinschaft hitzige Diskussionen ausgelöst. 2015 wurde der Extremwert mit ungefähr 890.000 Flüchtlingen erreicht, im vergangenen Jahr ist der Wert drastisch auf ungefähr 320.000 gesunken. Wie werden die geflüchteten Menschen in die Arbeitswelt integriert? Entsprechend der von der Bundesargentur für Arbeit gelieferten Daten vom 31. Dezember 2016 waren 131.000 von denen (+ 42.000 im Vergleich zu 2015), die ein Recht auf Asyl haben, weil sie aus den acht außereuropäischen Asylherkunftsländern stammen, die – aufgrund von Krieg, autoritären Regimen, die die Grundfreiheiten des Individuums gefährden -, beschäftigt.

Auf was sollte man achten

Wenn ein Betrieb Asylbewerbern und Geduldeten eine Arbeitsstelle anbieten möchte, ist Folgendes zu berücksichtigen: Nach 3 Monaten Wartefrist kann die Ausländerbehörde für Asylbewerber sowie Geduldete eine Genehmigung der Beschäftigung erteilen. Dafür muss die Bundesagentur der Beschäftigung zustimmen; d.h. dass eine Prüfung der Arbeitsbedingungen erfolgt und es muss – sofern erforderlich – eine sogenannte Vorrangprüfung durchgeführt werden. Vorrangprüfung bedeutet: Es dürfen keine anderen bevorrechtigten Arbeitskräfte, z. B: deutsche Arbeitnehmer oder aus anderen EU-Staaten, zur Verfügung stehen. Geflüchtete Personen, die noch in der Aufnahmeeinrichtung wohnen und/oder aus einem sicheren Herkunftsland stammen, können keine Beschäftigung aufnehmen. Sie unterliegen dem Beschäftigungsverbot. Nach 15 monatigem Aufenthalt in Deutschland muss die Bundesagentur für die Genehmigung durch die Ausländerbehörde nur noch den Arbeitsbedingungen zustimmen, die Vorrangprüfung entfällt.

Praktikum, wie funktioniert das

Wenn Betriebe Asylbewerbern und Geduldeten ein Praktikum anbieten, ist Folgendes zu berücksichtigen: Asylbewerber sowie Geduldete können ausschließlich mit Genehmigung der Ausländerbehörde ein Praktikum aufnehmen. Alle anderen Praktika, bei denen Asylbewerber sowie Geduldete an Weisungen gebunden und in den Betriebsablauf integriert sind, sind mit einem Beschäftigungsverhältnis gleichzusetzen und entsprechend zu entlohnen (§ 22 Mindestlohngesetz). Für die Aufnahme eines solchen Praktikums gelten die gleichen Wartefristen wie bei der Aufnahme einer Arbeit.

An wen kann man sich wenden

Wenn Mitgliedsbetriebe geflüchtete Menschen beschäftigen wollen und nicht wissen, wie sie geeignete Bewerber finden, wenden sie sich am besten an ihren örtlichen Arbeitgeber-Service oder rufen die kostenfreie Servicerufnummer der Bundesagentur für Arbeit 0800 4555520 an. Oder sie wenden sich direkt an die Aufnahmeeinrichtungen vor Ort. Zudem empfehlen wir den Migration-Check als erste Orientierung, ob die neuen ausländischen Arbeitskräfte für die Arbeit in Deutschland eine Arbeitserlaubnis benötigen und ob diese erteilt werden kann. Zu finden unter www.arbeitsagentur.de > Unternehmen > Arbeitskräftebedarf > Internationales > Migration-Check.

MUTTERTAG
SCHOKO ÜBERRASCHUNG MIT CREMEBASE 50 Frische Vollmilch 660 g Fettarmes Milchpulver 15 g Saccharose 30 [...]
Rainbow
. ZUSAMMENSETZUNG Sechs Biskuitschichten in verschiedenen Farben und Geschmacksrichtungen. Gelb (Safran); orange (Orange); rot (Himbeere); [...]