Geänderte Vorschriften
Allgemeine Umweltaussagen wie „Naturfreund“ sollen von den Verpackungen und Etiketten von Lebensmitteln und Non-Food-Produkten verschwinden. Diese Entscheidung wurde vom Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union getroffen, die sich vor kurzem auf neue Regeln für solche Angaben geeinigt haben. Die in der Richtlinie über umweltbezogene Angaben enthaltene Maßnahme zielt darauf ab, die Verwendung unklarer Angaben zu verhindern, um den Verbrauchern die Möglichkeit zu geben, auf transparente Weise nachhaltige Entscheidungen zu treffen. Die Rechtsvorschriften sollen in der ersten Hälfte des Jahres 2024 in Kraft treten. Von da an haben die Mitgliedstaaten vierundzwanzig Monate Zeit, um die neuen Bestimmungen umzusetzen. Die Verpflichtungen und Sanktionen werden daher erst im Jahr 2026 in Kraft treten.
Aktive Rolle
Experten zufolge soll die Green-Claims-Richtlinie zur Schaffung einer kreislauforientierten und umweltfreundlichen Wirtschaft in der Europäischen Union beitragen. Sie soll die
Verbraucher in die Lage versetzen, fundiertere Kaufentscheidungen zu treffen und so eine aktive Rolle beim ökologischen Wandel zu spielen.
Gemeinsame Normen
Die europäischen Verbraucher sind bereit, verantwortungsvolle Entscheidungen zu treffen, um einen Beitrag zur Verringerung ihrer Umweltbelastung zu leisten. Deshalb sind Slogans, mit denen auf nachhaltige (oder vermeintlich naturfreundliche) Produkte aufmerksam gemacht werden soll, zu einem strategischen Marketingelement geworden, um sich von der Konkurrenz abzuheben. Eine vor Jahren von der Europäischen Kommission durchgeführte Studie ergab, dass 53,3% der untersuchten Umweltslogans vage, irreführend oder unbegründet waren. Das Fehlen gemeinsamer Standards für Unternehmen, die umweltfreundliche Behauptungen aufstellen, führt zu „Greenwashing“, d. h. zur Verwendung umweltfreundlicher Werbung ohne entsprechende Belege. Tugendhafte Unternehmen, die nachhaltig wirtschaften, werden davon benachteiligt.
ÜBER GREENWASHING
Der Begriff „Greenwashing“ wurde 1986 von dem Umweltschützer Jay Westerveld geprägt, der sich in einem Aufsatz von der Praxis des „Handtuchsparens“ in Hotels inspirieren ließ. Viele Hotels ermutigen ihre Gäste, Handtücher so oft wie möglich wiederzuverwenden, um den Verbrauch von Wasser und Waschmittel zu reduzieren, was der Umwelt zugutekommt. Der eigentliche Vorteil, so der Ökologe, liege für das Hotel in den geringeren Kosten für die Wäscherei.
BIOPRODUKTE SIND
VON DER RICHTLINIE
AUSGENOMMEN,
DA SIE BEREITS DURCH
ANDERE VERORDNUNGEN
GEREGELT SIND
Abgeschaffte Phrasen
Der EU-Vorschlag sieht vor, dass jede Art von „grüner“ Erklärung einer unabhängigen Zertifizierungsstelle vorgelegt werden muss, die ihren Wahrheitsgehalt bescheinigt. Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments waren sich bei der Ausarbeitung des Vorschlags einig, dass Aussagen (auch in grafischer, bildlicher oder symbolischer Form), die
keinen wissenschaftlichen Wert haben, wie z. B. „ökologisch“, „natürlich“, „klimaneutral“, „öko“, verboten werden sollten.
WER IST AUSGESCHLOSSEN
Die neuen Bestimmungen gelten nicht für Angaben, die bereits durch andere Rechtsvorschriften geregelt sind, z. B. für Bio-Lebensmittel oder für das Ökodesign ökologisch nachhaltiger Lösungen, wie Biokunststoffe und biologisch abbaubare und kompostierbare Kunststoffe. Diese Produkte werden nämlich bereits nach geltendem europäischem Recht einer strengen Kontrolle unterzogen.
Konkrete Ziele
Auch die Öko-Labels werden durch die neue Richtlinie geregelt. Derzeit gibt es in Europa mindestens zweihundertdreißig Nachhaltigkeits- und einhundert Ökoenergie-Labels, die sehr unterschiedliche Transparenzniveaus aufweisen. Um ihre weitere Verbreitung einzudämmen, werden nationale und Länder bezügliche öffentliche Umweltzeichenstellen ihre jeweiligen Umweltzeichen nur dann weiter vergeben können, wenn sie der Richtlinie entsprechen. Darüber hinaus muss jedes neue Symbol, das in einem privaten Kontext geschaffen wird, nachweisen, dass es auf höhere Umweltziele abzielt als die bestehenden Symbole, um einen konkreten Mehrwert zu bieten.
Klare Kommunikation
Es wird keine Selbstzertifizierung geben, da eines der Ziele der Maßnahme gerade darin besteht, sicherzustellen, dass alle Formen der Kommunikation klar und transparent sind und von unabhängigen Stellen zertifiziert werden. Neue Erklärungen, die von Unternehmen entworfen werden, und solche, die in Ländern außerhalb der EU erstellt werden, unterliegen einem Vorabgenehmigungsverfahren, das von EU-Stellen durchgeführt wird.
HOHE GELDBUSSEN
Unternehmen, die gegen die Bestimmungen der Richtlinie verstoßen, können mit hohen Geldbußen belegt werden. Diese können je nach Art und Schwere des Verstoßes bis zu 4% des
gesamten Jahresumsatzes des Unternehmens betragen.