PuntoDe_nr30 Januar.März 2022

Ein Eisverkäufer, der lediglich eine eigene Internetseite betreibt und in den Sozialen Medien aktiv ist, ohne etwas zu verkaufen, kann dies selbst tun, indem er sich beispielsweise an Online-Unternehmen wendet, die die Möglichkeit bieten, ein Impressum, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen/AGB zu erstellen oder eine Standardtemplate zu verwenden, die im Internet leicht verfügbar ist. Da empfiehlt es sich, sich an vertrauensvolle Quellen, wie etwa die der verschiedenen Handelskammern, zu wenden. Wenn man hingegen etwas online verkaufen oder eine Leistung anbietet und etwas Individuelles und nicht Standardmäßiges machen will, ist es ratsam, einen Anwalt zu konsultieren. Wann helfen Experten? ZUSAMMENFASSUNG DER PUNKTE • Je standardisierter das Angebot, desto eher kann man auf Generatoren und freie Templates für Rechtstexte zurückgreifen. • Es ist besser, eigene Fotos zu verwenden und die schriftliche Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung einzuholen. • Die Bedingungen für Gewinnspiele immer klar formulieren und mit veröffentlichen. • Bei E-Mails immer nach der Einwilligung des Empfängers fragen. Meist wird das von den gängigen E-Mail-Programmen bereits übernommen. WER ISTDAS? Arinze Odenigbo, Rechtsanwalt, Unternehmer, lebt in Berlin. Er hilft den Gründern eines Unternehmens bei den ersten Schritten, aber auch bei den folgenden. Für weitere Informationen +49 30 850 11976 oder Email the@legalside.de/www.legalside.io aktuelles 19 Rawpixel.com Alexander Shatov on Unsplash

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