PuntoDe_nr32 September-Oktober 2022

Die für Nordrhein-Westfalen bestehende Online-Plattform www.lebensmitteltransparenz.nrw.de veröffentlicht lebensmittelrechtliche Verstöße. Ein Lebensmittelunternehmen legte Einspruch ein, weil es durch die Veröffentlichung geschädigt wurde. Dieser Einschätzung stimmte das Verwaltungsgericht Aachen mit dem Beschluss vom 24.02.2022 nicht zu und entschied, dass die Veröffentlichungen auf der Plattform nicht zu beanstanden seien. Auch auf dieser Plattform werden ebenso lebensmittelrechtliche Verstöße der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Sie landete vor Gericht als Lebensmittelunternehmer versuchten Hygienekon- trollberichte löschen zu lassen bzw. Ver- öffentlichungen zu unterlassen. Dies entschieden die Landgerichte Schwein- furth und Köln, sie kamen zu dem Schluss, dass den Unternehmen durch die Veröffentlichung kein unzumutbarer Nachteil drohe. Die Ausnahme bildet dabei der Fall des OVG Lüneburg, hier kam es allerdings zu einem formellen Fehler, weshalb die Veröffentlichung an sich rechtswidrig war. Veröffentlichung von Verstößen „Topf-Secret“ LEBENSMITTELRECHT. AKTUELLES DAS LEBENSMITTELRECHT ENTWICKELT SICH STETIG WEITER UND AUCH DIE RECHTSPRECHUNG DURCH GERICHTE HAT EINEN EINFLUSS AUF DIE LEBENSMITTELÜBERWACHUNG. ES IST WICHTIG, EINE REIHE VON SCHRITTEN ZU UNTERNEHMEN, UM DIE VORSCHRIFTEN EINZUHALTEN WAS TUN Die Praxis der Veröffentlichung derartiger Verstöße durch die Lebensmittelüberwachung ist bereits seit einigen Jahren üblich und stützt sich dabei auf § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches. Um Beanstandungen und die Online-Veröffentlichung negativer Ergebnisse zu vermeiden, sind eine Reihe von Verhaltensweisen erforderlich, von der Durchführung mikrobiologischer Selbstkontrollen gemäß der Hygienerichtlinie über die korrekte Anwendung des HACCP-Konzepts bis hin zur Teilnahme an Schulungskursen. Fabrikasimf on Freepik von Jonas Bowers focus 99

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