PuntoDe_nr32 September-Oktober 2022

Die Absenkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie auf 7 Prozent wird bis 2023 verlängert. Hierdurch soll die Gastronomiebranche entlastet werden. Die Minijob -Grenze wird in zwei Schritten angehoben. Bis zum 30.09.2022 beträgt sie 1.300,00 Euro, ab dem 01.10.2022 wird sie im Rahmen der Erhöhung des Mindestlohnes auf 1.600,00 Euro angehoben und zum 01.01.2023 wird die monatliche Höchstgrenze auf 2.000,00 Euro Arbeitslohn angehoben. Hierdurch werden Arbeitnehmer in den Beiträgen zur Sozialversicherung (Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung) entlastet. Ähnlich wie bei der Corona-Prämie sollen Arbeitnehmer eine Einmalzahlung in Höhe von bis zu 3.000 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei erhalten können. Wie auch bei der Corona-Prämie zahlen Arbeitgeber den Bonus aus eigener Tasche, er wird also den Firmen nicht erstattet, wird aber als Betriebsausgabe berücksichtigt werden. Minijobbers Inflationsprämie In der Gastronomie Francesco Lo Greco ist Fachberater für Existenzgründer und bei der KFW und BAFA als Unternehmensberater registriert. Seine Zulassung gilt für ganz Deutschland. Seine Aufgaben bestehen in der Begleitung von Unternehmern im Bereich Gastronomie und Start- ups in der Gründungsphase, aber auch als Unterstützung im laufenden Geschäftsbetrieb. www.logreco.eu - buero@logreco.eu Freepik.com Jessie McCall on Unsplash IN ANBETRACHT DER WEITERHIN SCHWIERIGEN BEDINGUNGEN, WIRD DAS KURZARBEITERGELD BIS ZUM 31.12.2022 VERLÄNGERT 80 aktuelles

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