PuntoDe_nr35 Mai.Juni 2023

verpackungen 22 immer mehr Verpackungen, die zur Wiederverwendung oder Wiederbefüllung geeignet sind Durch Wiederverwendung und Recycling will die Kommission erreichen, dass die Verpackungsabfälle pro Kopf und Mitgliedstaat bis 2040 im Vergleich zu 2018 um 15% reduziert werden. Dazu werden die Unternehmen verpflichtet, den Verbrauchern einen bestimmten Prozentsatz ihrer Produkte zur Verfügung zu stellen, die zur Wiederverwendung oder Wiederbefüllung geeignet sind, wie dies bei Speisen und Getränken zum Mitnehmen der Fall ist, und eine Standardisierung von wiederverwendbaren Verpackungsformaten, wie z.B. Getränkeflaschen, und deren klare Kennzeichnung vorzusehen. Um unnötige Verpackungen einzuschränken, wird außerdem auf einige Einwegverpackungen verzichtet, wie z.B. Verpackungen für Obst und Gemüse, für Toilettenartikel in Hotels und für Lebensmittel und Getränke, die auf dem Betriebsgelände verzehrt werden. Seit Januar letzten Jahres sind alle Lokale, die Speisen und Getränke zum Mitnehmen verkaufen, verpflichtet, ihren Kunden nicht nur recycelbare Einwegbehälter, sondern auf Wunsch auch Mehrwegbehälter anzubieten. Ausgenommen von der Verpflichtung sind kleine Betriebe, d.h. solche mit bis zu fünf Mitarbeitern und einer maximalen Raumgröße von 80 Quadratmetern. Schätzungen zufolge geben die Stadtverwaltungen in Deutschland etwa 430 Millionen Euro für die Reinigung von Straßen und Parks aus, um Einweg-Plastikbehälter zu sammeln und zu entsorgen. Ziele der Maßnahme Im Einzelnen GEGEN DEN TREIBHAUSEFFEKT Nach Angaben der Kommission dürften die vorgeschlagenen Maßnahmen die Treibhausgasemissionen aus Verpackungen bis 2030 auf 43 Millionen Tonnen begrenzen, verglichen mit 66 Millionen Tonnen, wenn die Rechtsvorschriften nicht geändert würden. Dies entspricht in etwa den jährlichen Emissionen Kroatiens. Der Wasserverbrauch würde um 1,1 Millionen m3 sinken. Die Kosten der Umweltschäden für Wirtschaft und Gesellschaft würden um 6,4 Milliarden Euro gesenkt. Freepik Jana on Pixabay

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