PuntoDe_nr35 Mai.Juni 2023

18 wissenumzutun Die Unternehmen können ihren Mitarbeitern eine Reihe von Vergünstigungen gewähren, wie z.B. einen Zuschuss für die Betreuung von Kindern, die noch nicht im schulpflichtigen Alter sind, in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen. Mitarbeiter können Firmen-iPads und -Smartphones für den privaten Gebrauch nutzen. Diese Geräte müssen jedoch Eigentum des Unternehmens bleiben oder vom Unternehmen geleast sein. Der Arbeitgeber bezuschusst ein Jobticket für die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs zwischen Wohnung und Arbeit oder stellt den Mitarbeitern ein Fahrrad oder E-Bike für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz, aber auch für private Fahrten, zur Verfügung. Je nach Bedarf Der Arbeitgeber hat mehrere Möglichkeiten, den Antragsteller zu unterstützen. Er kann sich zum Beispiel an den Umzugskosten beteiligen, wenn der neue Mitarbeiter seinen Wohnort wechseln muss. Zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn können Warengutscheine über einen Gesamtbetrag von 50,00 Euro pro Kalendermonat gewährt werden. Der Arbeitgeber kann Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und zur Vermeidung berufsspezifischer Erkrankungen, z.B. Rückenschule oder Förderung von Stressbewältigungskompetenzen erstatten. Allerdings muss es sich um zertifizierte Maßnahmen handeln. Das ist nicht alles Francesco Lo Greco ist Fachberater für Existenzgründer und bei der IHK und BAFA als Unternehmensberater registriert. Seine Zulassung gilt für ganz Deutschland. Seine Aufgaben bestehen in der Begleitung von Unternehmern im Bereich Gastronomie und Start-ups in der Gründungsphase, aber auch als Unterstützung im laufenden Geschäftsbetrieb. www.logreco.eu - buero@logreco.eu Senivpetro on Freepik Freepik

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