PuntoDe_nr35 Mai.Juni 2023

aktualität 30 In den oben genannten Zahlen ist der Verkauf von alkoholfreien Bieren und Malzgetränken aus Nicht-EU-Ländern jedoch nicht enthalten. Deutschland ist das führende europäische Land bei der Bierproduktion und beim Bierkonsum mit etwa 89 Litern pro Kopf. Außerdem liegt es als Weltproduzent an fünfter Stelle nach China, den Vereinigten Staaten, Brasilien und Mexiko. Der Schritt vom Nischenprodukt zumMassenprodukt war kurz. Wie die Daten des Statistischen Bundesamtes belegen, wurden von 2007 bis 2021 (dem Jahr der letzten verfügbaren Daten) 680 Millionen Liter alkoholfreie Biere hergestellt, die von rund 1,04 Millionen deutschsprachigen Personen ab 14 Jahren mehrmals pro Woche konsumiert werden. Es wird erwartet, dass bald jedes zehnte in Deutschland hergestellte Bier alkoholfrei sein wird. Nach Angaben des Deutschen Brauer-Bundes e.V. gibt es inzwischen fast 7000 Biermarken, von denen mehr als 700 alkoholfreie Biere und Mischgetränke sind. Mittlerweile sind alle Biersorten wie Pils, Weizenbier und Radler auch ohne Alkohol erhältlich und die Zukunft sieht für dieses Produkt mehr als rosig aus. In diesem Krisenszenario liegt die Hoffnung bei den alkohol- freien Bieren. Gegen diesen Trend steht die stetige Zunahme des Konsums von Craft-Bieren, vor allem aber von alkoholfreien Bieren, bei deren Herstellung Deutschland weltweit führend ist. Die ersten alkoholfreien Biere kamen in den 1970er Jahren auf den Markt, vor rund 20 Jahren brachte die bayerische Brauerei Erdinger das erste alkoholfreie Weißbier auf den Markt. Seitdem hat sich das alkoholfreie Bier allmählich vom Bier der Autofahrer zum Bier der erfolgreichen Sportler entwickelt, weil es gesund und kalorienarm ist. Wichtige Produktion Rosige Zukunft Alkoholfrei auf dem Vormarsch Deutsches Reinheitsgebot Biere, auch alkoholfreie, müssen den Anforderungen des Deutschen Reinheitsgebots entsprechen, das vorschreibt, dass für ihre Herstellung vier Zutaten verwendet werden müssen: Wasser, Malz, Hopfen und Hefe. Das Gesetz, das als erste Verbraucherschutzverordnung gilt, geht auf den 23. April 1516 zurück und wurde in Ingolstadt vom bayerischen Herzog Wilhelm IV und seinem Bruder Ludwig X erlassen. Alex Marc Wagner on Unsplash Rawpixel.com on Freepik

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