PuntoDe_nr37 November.Dezember 2023

Ab dem 01.01.2024 werden die vorübergehenden Maßnahmen, welche während der Covid-19 Pandemie für Speisen und Getränke in der Gastronomie galten, wieder geändert. Für den Verzehr von Speisen und Getränken in gastronomischen Betrieben wird der allgemeine Steuersatz von 19% Umsatzsteuer wieder Anwendung finden. Für die Lieferung von Lebensmitteln oder den Verzehr außerhalb von Geschäftsräumen gilt jedoch der ermäßigte Satz von 7%. Rückkehr zur alten Steuer Größte Achtsamkeit Die erneute Umstellung stellt die Gastronomie vor neue Aufgaben. Aufgrund der Herausforderungen während der Covid-19-Pandemie und der Preisentwicklung der letzten Jahre, hat dies Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit und Preisgestaltung in naher Zukunft. Hier müssen Gastronomen jetzt alle ihr Lokal betreffenden Aspekte besonders achtsam planen und gründlich berechnen. wirtschaft 39 Freepik.com MwSt. die neuen Regeln Ab dem nächsten Jahr gelten zwei verschiedene Tarife DAS ENDE DER DURCH COVID-19 VERURSACHTEN UNANNEHMLICHKEITEN FÄLLT MIT EINER ÄNDERUNG FÜR ALLE, DIE IM GASTSTÄTTENGEWERBE ARBEITEN, ZUSAMMEN. AB DEM NEUEN JAHR WIRD DIE MEHRWERTSTEUER AUF DIE WERTE VOR DER PANDEMIE ZURÜCKKEHREN von Francesco Lo Greco und Mario Trabalza

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