MwSt. die neuen Regeln

Das ende der durch covid-19 verursachten unannehmlichkeiten fällt mit einer änderung für alle, die im gaststättengewerbe arbeiten, zusammen. Ab dem neuen jahr wird die mehrwertsteuer auf die werte vor der pandemie zurückkehren

Rückkehr zur alten Steuer

Ab dem 01.01.2024 werden die vorübergehenden Maßnahmen, welche während der Covid-19 Pandemie für Speisen und Getränke in der Gastronomie galten, wieder geändert. Für den Verzehr von Speisen und Getränken in gastronomischen Betrieben wird der allgemeine Steuersatz von 19% Umsatzsteuer wieder Anwendung finden. Für die Lieferung von Lebensmitteln oder den Verzehr außerhalb von Geschäftsräumen gilt jedoch der ermäßigte Satz von 7%.

Größte Achtsamkeit

Die erneute Umstellung stellt die Gastronomie vor neue Aufgaben. Aufgrund der Herausforderungen während der Covid-19-Pandemie und der Preisentwicklung der letzten Jahre, hat dies Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit und Preisgestaltung in naher Zukunft. Hier müssen Gastronomen jetzt alle ihr Lokal betreffenden Aspekte besonders achtsam planen und gründlich berechnen.

Einige Fragen

Die Eiskarte sollte geprüft werden! Die meisten Eisdielenbetreiber versäumen es, eine jährliche Prüfung der Karte durchzuführen. Dabei sollte der Eishersteller sich regelmäßige bestimmte Fragen bezüglich der angebotenen Vorschläge stellen. Die wichtigsten Fragen sollten lauten, ob die Kunden diese Angebote noch schätzen, ob die Vielfältigkeit der Speisen und Getränke noch anerkannt wird oder ob der Lagerbestand reduziert werden sollte, um die Vorräte begrenzt und stets frisch zu halten.

Um die Betriebskosten niedrig zu halten,
müssen viele Aspekte des Unternehmens überprüft werden

Konstruktive Ratschläge

Unter den verschiedenen Tipps, um die Kosten unter Kontrolle zu halten, ist der wichtigste sicherlich, ein Verzeichnis mit Rezepten und Kalkulationen anzulegen, um sie auf dem neuesten Stand zu halten. Auf diese Weise hat man immer immer einen Überblick über die Zahlen und der Kunde findet immer die gleiche Qualitätoder den gleichen Geschmack. Außerdem müssen die Personalkosten berücksichtigt werden, zu denen nicht nur Löhne und Gehälter gehören, sondern auch Urlaubsgelder, Sozialversicherungsbeiträge und Sozialabgaben und Steuerbetraterkosten.

Wo isst du mich?

Man muss auf die Umsatzsteuer achten! Sie ist ein grundlegender Faktor für die Kalkulation. Falls der Kunde das Gelato im Eiscafé konsumiert, entstehen wieder 19% Umsatzsteuer. Falls er das Gelato an der Eisvitrine zum Mitnehmen bestellt, beträgt die Umsatzsteuer nur 7%. Schließlich ist es ratsam, Angebote und Anbieter zu vergleichen. Aufgrund der steigenden Preise ist es ein entscheidender Schritt, die Kosten für Rohstoffe, Materialien und Energie zu kontrollieren.

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